Die Osteopathie ist eine Privatleistung.
Viele Gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Behandlungskosten für Osteopathie.
Informieren Sie sich diesbezüglich am Besten vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung; auch ob ein ärztliches Empfehlungsschreiben für Osteopathie notwendig ist. Dies variiert von Versicherer zu Versicherer.
(www.osteokompass.de/kostenübernahme)
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder privat Zusatzversicherte bekommen im Rahmen ihres Versicherungsvertrags die Kosten zum größten Teil erstattet.
Abgerechnet wird nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Fragen Sie ihre Krankenversicherung, ob auch sie die Kosten für osteopathische Behandlungen übernimmt.
Das Honorar beträgt - je nach Aufwand - für
Osteopathie:
Traditionelle Chinesische Medizin:
Terminabsagen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es für die Organisation meiner Praxis wichtig ist, dass Sie bei Verhinderung Ihre Termine rechtzeitig absagen, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten
Termin. Später oder nicht abgesagte Termine, soweit wir sie nicht wieder vergeben können, muss ich leider in Rechnung stellen.